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Allgemeine Vertragsbedingungen

für Schulungen & Beratungsleistungen

Protect & Train – By Burak Basak (für protecttrain.com – B2B)

 

§1 Geltungsbereich

(1) Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Schulungs-, Trainings-, Fortbildungs- und Beratungsleistungen von Protect & Train – Burak Basak gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Organisationen (nachfolgend „Auftraggeber“).

(2) Diese Bedingungen gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

§2 Vertragsgegenstand

(1) Protect & Train – By Burak Basak erbringt Schulungs-, Trainings- und Beratungsleistungen im Bereich Stressregulation, Deeskalation, Handlungssicherheit, Selbstschutz und angrenzender Themenfelder.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils individuell vereinbarten Angebot, einschließlich: Inhalt Dauer Ort Teilnehmendenzahl Honorar

(3) Ein bestimmter Erfolg oder ein konkretes Ergebnis wird nicht geschuldet.

 

§3 Vertragsabschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch: ein individuelles Angebot von Protect & Train – By Burak Basak und dessen schriftliche Annahme durch den Auftraggeber (z. B. per E-Mail).

 

§4 Durchführung der Leistungen

(1) Die Leistungen werden zum vereinbarten Termin und Ort durchgeführt.

(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass: geeignete Räumlichkeiten vorhanden sind die Teilnehmenden pünktlich erscheinen notwendige organisatorische Voraussetzungen erfüllt sind.

(3) Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die der Auftraggeber zu vertreten hat, gehen nicht zu Lasten von Protect & Train – By Burak Basak

 

§5 Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem vereinbarten Angebot.

(2) Alle Preise verstehen sich netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

(3) Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

§6 Stornierung & Terminverschiebung

(1) Eine Stornierung oder Terminverschiebung durch den Auftraggeber bedarf der Schriftform.

(2) Bei Stornierung:

- bis 14 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei

- 13–7 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars

- weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin: 100 % des Honorars

(3) Bereits entstandene Reise- oder Vorbereitungskosten sind in jedem Fall zu erstatten.

(4) Protect & Train ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund zu verschieben (z. B. Krankheit).

In diesem Fall wird ein Ersatztermin angeboten.

 

§7 Haftung

(1) Protect & Train – By Burak Basakhaftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

(4) Die Teilnahme an Schulungen erfolgt auf eigene Verantwortung der Teilnehmenden.

 

§8 Urheberrecht & Nutzungsrechte

(1) Alle Schulungsunterlagen, Konzepte und Inhalte unterliegen dem Urheberrecht von Protect & Train.

(2) Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

 

§9 Vertraulichkeit

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus.

 

§10 Datenschutz Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website.

 

§11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz von Protect & Train.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. 

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